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Konzept des Vertrages

Die Regeln, nach denenEin zivilrechtlicher Vertrag, dessen Konzept eng mit dem Warenaustausch verbunden ist, wurde komplizierter und entwickelte sich im Verlauf der entsprechenden Entwicklung dieses Umsatzes. In der klassischen römischen Rechtsdisziplin wurden daher spezielle Begriffe verwendet. So wurde das Konzept eines Vertrags (contractus) und einer Vereinbarung (conventio) eingeführt. Die Vereinbarung war eine Willensübereinstimmung der Beteiligten. Das Vertragskonzept sah die Konsolidierung zwischen den Parteien der Verpflichtung vor. Die Parteien werden in der Regel als Gegenparteien bezeichnet (vertraglich vereinbart).

In der modernen Rechtswissenschaft wird der Begriff des Vertrages als ziemlich bedeutsam angesehen.

Zunächst gilt es alszustimmender (vereinbarter) Wille (Zustimmung) interessierter Teilnehmer (Parteien). Diese Vereinbarung soll bestimmte Pflichten und Rechte ändern, festlegen oder aufheben. Aus dieser Sicht ist der Vertrag ein Rechtsgeschäft, die Grundlage für die Entstehung rechtlicher Verpflichtungen. Somit kann jede Transaktion (bilateral oder multilateral) dieser Kategorie zugeordnet werden. Gleichzeitig werden die einschlägigen Regeln für Transaktionen und ihre Formen auf die Vereinbarungen selbst angewendet.

Der Begriff des Vertrages gilt auch fürRechtsbeziehungen, die sich aus einer Transaktion ergeben, da in diesem Fall die subjektiven Rechte und Pflichten der Gegenparteien verwirklicht werden. So gibt es zum Beispiel, wenn man die durch die Vereinbarung festgelegten Beziehungen, die Ausführung der Vereinbarung, die Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung betrachtet, Verpflichtungen. Insoweit unterliegen solche Rechtsbeziehungen allgemeinen Pflichtenbestimmungen.

Darüber hinaus wird der Vertrag oft in Betracht gezogenQualität des Dokuments, mit dem die Transaktion erfasst wird. Mit anderen Worten, diese Vereinbarung sichert die Pflichten und Rechte der Parteien. Es ist anzumerken, dass dieses Verständnis des Begriffs als eher bedingt angesehen wird. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Vereinbarung nicht nur als ein einziges von allen Beteiligten unterzeichnetes Dokument abgefasst werden kann. Wenn dieses Dokument jedoch verfügbar ist, wird es immer als Vertrag und im Rahmen des Außenwirtschaftsumsatzes als Vertrag bezeichnet.

Bestehendes Recht gibtÜbereinstimmung mit bestimmten Zeichen. In Übereinstimmung mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung als eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen über das Auftreten, die Beendigung oder die Änderung von zivilrechtlichen Pflichten und Rechten betrachtet.

In diesem Fall eine Art von Transaktion darstellt,Die Vereinbarung ist gekennzeichnet durch das Vorhandensein von zufälligen Handlungen der Parteien, die gegenseitigen Willen zum Ausdruck bringen. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf diesen Maßnahmen (Änderung, Aufbau oder Beendigung von Rechtsbeziehungen).

Diese Funktionen bilden den HauptteilDie rechtliche Wirkung der Vereinbarung, die sicherstellt, dass die Gegenparteien durch relevante Verpflichtungen verbunden sind. Es sollte jedoch unterschieden werden zwischen dem Vertrag, bei dem es sich um ein Geschäft handelt, und der Art und Weise, wie sich die Verpflichtung der Parteien aus seinem Abschluss ergibt.

Das Wesen der letzten Definition ist das Wesen der Rechte undVerpflichtungen der Gegenparteien. Während der Transaktion werden sie nur benannt (hergestellt), wodurch sie rechtsgültig werden. Die nachträgliche Erfüllung der Vertragsbedingungen durch die Parteien ist genau die Erfüllung der Verpflichtungen.

Gleichzeitig bildet der Vertragsumfang nicht nur das Endergebnis, sondern auch den Inhalt der vereinbarten Maßnahmen der Teilnehmer, um dies zu erreichen.

Erfüllung der behördlichen Funktion, Vereinbarungvermeidet verschiedene Konflikte. Zum Beispiel sieht das Konzept eines Tarifvertrags die Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor.