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Arten des Staates und seiner Typen als Grundlage der rechtlichen Charakterisierung

Der Staat als ein rechtliches Phänomen wird von Wissenschaftlern aus verschiedenen Positionen untersucht. Aber die bedeutendsten von ihnen sind die Arten und Formen des Staates. Diese Forschung widmet sich ihrer Betrachtung.

Arten des Staates in Bezug auf den formalen Ansatz

Lange Zeit als grundlegend angesehenhäusliche Typologie der Typologie der Staaten unterteilt sie in fünf Haupttypen: Sklave, Osten, Feudal, bürgerlich und sozialistisch. Diese Einteilung basierte auf der wirtschaftlichen Bildung.

Der östliche Typ basierte auf bewässerter Landwirtschaft.

Der Sklavenstaat zeichnete sich durch die uneingeschränkte Macht des Monarchen und seiner Angehörigen aus. Zur gleichen Zeit wurden Sklaven und bedürftige Mitglieder der Gesellschaft als Werkzeuge der Arbeit wahrgenommen.

Der Feudalstaat basierte aufauf das Recht des Eigentums an Land. So konzentrierte sich die Staatsgewalt auf diejenigen, die Grundstücke besaßen und das Recht hatten, sie nach eigenem Ermessen zu veräußern.

Der dritte Typus war der Bourgeoisein Staat, der es vorzog, sich einer Formation zuzuwenden, die auf dem Besitz der Produktionsmittel beruht. Zur gleichen Zeit erwarb die Macht allmählich den Charakter eines Triumvirats, es entstanden Bürgerrechte und damit nominell Chancengleichheit.

Der vierte Typ ist ein sozialistischer Staat,Es leugnet das Eigentumsrecht als solches wegen seiner Nutzlosigkeit. Macht gehört jedem Bürger und wird von ihm ohne Voreingenommenheit ausgeführt. Dieser Typ wurde als Utopie erkannt.

Trotz der ausreichenden Gültigkeit davonUnterteilung in Staatstypen wird der formale Ansatz zu Recht kritisiert. Die Identifizierung als der einzig wahre wirtschaftliche Entwicklungsfaktor deckt nicht alle bestehenden Länder ab, und daher ist es wichtig, den zivilisatorischen Ansatz zu berücksichtigen.

Staatstypen in Bezug auf den zivilisatorischen Ansatz Toynbee

Ihm zufolge folgt der Staat als ein Phänomenaus verschiedenen Positionen betrachtet: kulturell, historisch, religiös usw. Basierend auf dieser Klassifizierung wurden Staatstypen basierend auf kulturellen Werten identifiziert. Die Gesamtzahl von ihnen ist 26 einzigartige Staatsformationen, unter denen die östlichen und westlichen Christen, Ägypter, Sumerer, Westeuropäer und andere sind.

Leider hat dieser Ansatz den gleichen Fehler gemacht,ebenso wie das Formative, nämlich: eine gewisse Einseitigkeit der Bewertungsfaktoren. Daher können die auf ihrer Grundlage abgeleiteten Staatstypen nur als Hilfsfunktionen wahrgenommen werden.

Zur Verteidigung beider Systeme ist anzumerken, dass die meisten Rechtswissenschaftler in letzter Zeit geneigt sind, beide Ansätze in ihren Studien zu kombinieren.

Staatsform - konstituierende Elemente

Der Staat kann nicht nur durch charakterisiert werdenvom Standpunkt seiner Art, aber auch seiner Form. Die Form des Staates ist wiederum eine Kombination aus drei Grundelementen: Staat, Verwaltung und Regierungsform. Die Arten von Staaten werden jedoch hauptsächlich auf der Grundlage des ersten Merkmals, nämlich des politischen Regimes, unterteilt. In diesem Fall sollten sowohl demokratische als auch undemokratische Typen berücksichtigt werden.

In dieser Hinsicht werden die folgenden Arten von Zuständen unterschieden:

- totalitär - in dem eine bestimmte Partei dominiert;

- autoritär - gebaut auf der Regel einer Person;

- demokratisch - die Macht des Volkes als höchsten Wert anerkennen;

- Liberal - der höchste Grad an Freiheit in wirtschaftlicher und politischer Aktivität.

Es sollte beachtet werden, dass nicht alle Arten könnengekennzeichnet durch das Vorhandensein seines Typs. Daher ist es unmöglich, den Typ des Sklavenbesitzes mit der totalitären Spezies oder der liberalen Form mit der arabischen Zivilisation in Verbindung zu bringen.

Aus den oben dargelegten Argumenten lässt sich ableiten, dass die Typen und Formen des Staates bei seiner Charakterisierung eine wesentliche Rolle spielen.