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Erläuterung: Abschnitte und Inhalte

Ein unverzichtbares Merkmal der Finanzberichterstattungist eine Erläuterung, die nach verschiedenen Dokumenten erstellt wurde und den Hauptzweck hat, detaillierter und detaillierter Informationen offenzulegen, die die Buchhaltungstätigkeiten eines Unternehmens oder einer Organisation erläutern. Sein Inhalt und seine Pflicht zur Einreichung sind in Abschnitt 5 der PBU 4/99 festgelegt. In der Regel enthält der Inhalt des Hinweises einige zusätzliche Daten: Tabellen, Grafiken, Diagramme, mit denen die Interessengruppen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens oder einer Organisation am genauesten und objektivsten bewerten können.

Nach gängiger Praxis wird von kleinen Unternehmen, die nicht zur Durchführung einer Abschlussprüfung verpflichtet sind, keine Begründung abgegeben.

Eine bis zu einem bestimmten Datum vorgelegte Erläuterung zur Bilanz sollte die folgenden Informationen enthalten, die in Abschnitte unterteilt sind.

1. Allgemeine Informationen über das Unternehmen sollten Informationen enthalten über:

- die Organisationsform dieser juristischen Person und ihren Namen;

- tatsächliche und rechtliche Adresse und Adresse;

- die Anzahl der Mitarbeiter zum Bilanzstichtag und ihre durchschnittliche jährliche Anzahl;

- Name, Struktur und Zusammensetzung der Leitungs- und Exekutivorgane;

- Informationen über die Gründer eines Unternehmens oder einer Organisation;

- die Höhe des genehmigten Kapitals;

- Verfügbarkeit von Lizenzen, Zeitpunkt ihrer Ausstellung;

- die Höhe der gezahlten Steuern;

- Angaben zum Abschlussprüfer.

2. Allgemeine Merkmale der Rechnungslegungsgrundsätze.In diesem Abschnitt spiegelt die Erläuterung die in diesem Unternehmen angewandten Rechnungslegungsvorschriften sowie die daran vorgenommenen Änderungen wider und gibt die Gründe für diese Änderungen an. Darüber hinaus werden alle Ergebnisse angegeben, die aufgrund von Änderungen in der Methodik der Rechnungslegungsgrundsätze erzielt wurden.

3. Daten zu einzelnen Vermögenswerten spiegeln sich im Anlagevermögen des Unternehmens, in den Vorräten, Darlehen, Finanzinvestitionen und in Fremdwährung eingebrachten Vermögenswerten wider.

Insbesondere sind solche Daten Informationen überden Anfangswert des Anlagevermögens und die Abschreibungskosten, die Nutzungsdauer, die Immobilien des Eigentums des Unternehmens, die Methoden zur Bewertung des Anlagevermögens und des Vermögens des Unternehmens, die Bewegung des materiellen Vermögens, die Schulden des Unternehmens, die Höhe der Kredite und den Zeitpunkt ihrer Rückzahlung, den Wert wertvoller Wertpapiere und Vermögenswerte und andere.

vier.Die Gewinnanalyse der Erläuterung spiegelt die Arten von Aktivitäten des Unternehmens oder der Organisation wider. Für eine solche Bewertung werden speziell Kennzahlen berechnet, die die Parameter Liquidität, Rentabilität, finanzielle Aktivität und Zahlungsfähigkeit charakterisieren. Gleichzeitig muss die Erläuterung zum Geschäftsbericht notwendigerweise Daten über die Verfügbarkeit von Mitteln an der Kasse und auf den Konten des Unternehmens, die Höhe der entstandenen Verluste und deren Ursachen, vorzeitig zurückgezahlte Kredite und Informationen über gezahlte Geldbußen enthalten und andere Sanktionen, Analyse der allgemeinen finanziellen Situation der Organisation oder des Unternehmens.

5. Informationen über die Bilanz des Unternehmens spiegeln in der Notiz das Umsatzvolumen, die Zusammensetzung der Produktionskosten und ihrer Reserven sowie Notfälle wirtschaftlicher Aktivität wider.

6. Erläuterungen zu bestimmten Buchhaltungsposten.

7.Eine Bewertung der allgemeinen Geschäftstätigkeit des Unternehmens, aus der das Marktvolumen, das Ansehen der Organisation, der Umsetzungsgrad der Prognoseparameter für die Entwicklung des Unternehmens und die Effizienz der Ressourcennutzung hervorgehen.

8. Daten zu Änderungen der Größe der Eröffnungssalden und deren Gründe.

9. Informationen über Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen und Organisationen mit einer detaillierten Beschreibung der Merkmale ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten.

10. Eventualverbindlichkeiten - Gerichtsverfahren, an denen das Unternehmen beteiligt war, Gewährleistungen, Verbindlichkeiten.

11. Angaben zum Status gemeinsamer Tätigkeiten: Ziele, Höhe des Beitrags, Art und Anzahl der Verträge, Wert des Vermögens, Höhe des Gewinns, Angaben zu gemeinsamen Tätigkeiten und Vermögenswerten.

12. Segmentinformationen werden bereitgestellt, wenn ein Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft Tochterunternehmen oder verbundene Unternehmen oder Firmen hat.

13. Informationen zu Ereignissen, die nach dem Berichtsdatum aufgetreten sind, und Analyse der Ursachen und Folgen.

14. Gegebenenfalls Angaben zu staatlichen Beihilfen. Es gibt den Zweck, die Art und Größe, die Bereitstellungsbedingungen und die Nutzungsergebnisse an.

15. Umweltindikatoren, die das Ausmaß der Auswirkungen der Produktionsaktivitäten auf die Umwelt widerspiegeln.

16. Die von der JSC bereitgestellten Informationen müssen Informationen über die Anzahl aller Arten von Aktien und Daten über ihren Nennwert enthalten.

17. Informationen, die gemäß PBU 18/02 wiederzugeben sind.

18. Angaben zu den aufgegebenen Geschäftsbereichen.

19. Andere Daten.

Korrekte und vollständige Darstellung der Daten inDer Vermerk dient nicht nur als wichtiges Element der Rechnungslegungsgrundsätze, sondern auch als wirksames Instrument für eine eingehende Analyse des Unternehmens, um eine Strategie für seine künftige Entwicklung zu entwickeln.