/ / Mutterschaftsgeld und andere staatliche Unterstützung für Eltern

Einmalige Geburtsbeihilfe und andere staatliche Unterstützung für Eltern

Werdende Mütter wissen, dass der Staatwird sie bei der Erziehung eines Kindes unterstützen, indem sie Kinderbetreuungs- und Geburtsgeld gewähren. Viele Mütter haben jedoch nur eine vage Vorstellung davon, auf welche Leistungen und Zahlungen sie Anspruch haben. Außerdem wissen nur wenige, in welcher Höhe bestimmte Arten von Leistungen gezahlt werden, da sich die Zahlen ständig ändern. Insbesondere Art. 10 des Gesetzes vom 13. Dezember 2010 Nr. 357 FZ "Über den Bundeshaushalt für 2011" änderte die Sätze und setzte die Indexierung auf 1,065.

Alle Arten von staatlicher UnterstützungEltern können in Leistungen unterteilt werden, die den Eltern in einem bestimmten Stadium der Schwangerschaft der Mutter, nach der Geburt und zum ersten Mal im Leben des Kindes gezahlt werden.

Schwangerschaftsleistungen

Einmaliger Vorteil

Vorausgesetzt für früh angemeldete Frauender Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft. Nur berufstätige Frauen, Studenten oder Bedienstete können mit einer solchen Zulage rechnen. Ab dem 1. Januar 2011 beträgt seine Menge 438 Rubel 87 Kopeken.

Mutterschaftsgeld

Diese Leistung wird als Gesamtbetrag für gezahltUrlaubszeit von 140 Kalendertagen. Ab dem 1. Januar 2011 entspricht die Leistung für Frauen, die einer Sozialversicherungspflicht unterliegen, der Höhe des Durchschnittsverdienstes der letzten zwei Jahre.

Arbeitslose Frauen erhalten diese Zulage in Höhe von 412 Rubel 8 Kopeken pro Monat (Stand 01. Januar 2011).

Mutterschaftsgeld

Pauschalgeld für Mutterschaft

Seit Januar 2011 ist seine Größe 11703 Rubel 13 Kopeken.

Für den Fall, dass die Mutter oder der Vater beschäftigt sind, wird die Zulage am Arbeitsplatz ausgestellt. Die Buchhaltungsabteilung muss ein Paket mit festgelegten Dokumenten bereitstellen.

Wenn beide Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes arbeitslos sind, wird das einmalige Geburtsgeld bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen an RUSZN gezahlt.

· Mütterliches Kapital

Das Recht darauf wird durch eine staatliche Bescheinigung bestätigt. Seit Januar 2011 beträgt das Kapital 365.700 Rubel, von denen 12.000 Rubel sofort beschafft und für jeden Bedarf ausgegeben werden können.

Dieses Kapital wird bei der Geburt (Adoption) des zweiten und nachfolgender Kinder ab 2007 bereitgestellt.

· Zusätzliche Stadtzahlungen in Moskau.

· Zusätzliche Zahlungen in den Regionen der Russischen Föderation.

Kinderbetreuungsgeld

Es wird als Hilfe für bezahltUnterstützung für Eltern beim ersten Mal nach der Geburt. Die Zahlungen für die Betreuung eines Kindes bis zum Erreichen von eineinhalb Jahren wurden seit Anfang 2011 in folgenden Beträgen festgesetzt: für die Betreuung des ersten Kindes - 2194,33 Rubel, für das zweite und nachfolgende - 4388,67 Rubel.

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Das pauschale Mutterschaftsgeld ist das universellste aller staatlichen Leistungen und Zahlungen.weil die Zahlung nicht davon abhängt, ob die Mutter erwerbstätig oder arbeitslos ist. Diese Leistung wird für alle Kinder in der vom Staat festgelegten Höhe und Weise garantiert gezahlt.

Die Zulage wird gemäß Artikel 4.2 vergeben. m 12 des Gesetzes Nr. 81-FZ vom 19. Mai 1995 „Über staatliche Leistungen für Bürger mit Kindern“.

Diese Leistung kann nicht nur von der Mutter des Kindes, sondern auch von seinem Vater sowie von der Person, die die Eltern ersetzt, erhalten werden. Sie können die Leistung nur einmal pro Kind erhalten.

Berechtigt für diesen Vorteil istzeitlich begrenzte Bedingungen. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Geburtsdatum des Kindes eingereicht werden. Sie sind verpflichtet, Leistungen innerhalb von zehn Tagen ab dem Datum der Annahme des Antrags und des Dokumentenpakets zu erbringen.

Liste der Dokumente, die erforderlich sind, um ein pauschales Mutterschaftsgeld zu erhalten:

- unterschriebener Antrag;

- Bescheinigung über das Formular Nr. 24 des Standesamtes über die Geburt eines Kindes;

- Bescheinigung des Arbeitsplatzes sowie der Sozialschutzbehörden, dass der zweite Ehegatte keine Leistungen erhalten hat;

- eine Kopie eines Ausweises, ein Auszug aus dem Arbeitsbuch oder ein anderes Dokument vom letzten Arbeitsplatz.