Die Sanierung von Nichtwohngebäuden ist ein Prozessin mehreren Stufen passieren. Gleichzeitig ist das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen und die korrekte Ausführung von Dokumenten eine ebenso ernste Phase wie die Reparaturarbeiten selbst. Leider erfolgt die Koordinierung der Sanierung häufig rückwirkend, nachdem die Reparatur abgeschlossen und die Räumlichkeiten in Betrieb genommen wurden. Das ist grundsätzlich falsch. Damit alle Arbeiten in Übereinstimmung mit SNiP und anderen Standards ausgeführt werden können, was bedeutet, dass der Eigentümer (Mieter) künftig keine Probleme mit Aufsichtsorganisationen hat, sollte die Sanierung von Nichtwohngebäuden mit einem Aufruf an Spezialisten beginnen, die alle Einzelheiten dieses Prozesses kennen.
Natürlich ist das obige Diagramm sehr verallgemeinert. In einem Prozess wie der Sanierung von Nichtwohngebäuden gibt es Feinheiten. Wir werden weiter darüber erzählen.
Wohn- und Nichtwohnungsfonds
Koordination der Sanierung von Räumlichkeiten in Wohngebäuden undNichtwohngebäude werden unterschiedlich gehalten. Wenn wir zum Beispiel über einen Schönheitssalon, ein Geschäft oder ein Café in einem Wohnhaus sprechen, werden die Anforderungen strenger. Schließlich sollte nicht nur die Einhaltung aller Normen (Baunormen und -vorschriften, Notfallministerium, SES) berücksichtigt werden, sondern auch das Fehlen von Beschwerden von Anwohnern über übermäßigen Lärm, unangenehme Gerüche, Vibrationen usw.
Die Koordinierung der Sanierung in Nichtwohngebäuden ist etwas einfacher, in diesem Fall ist jedoch das Vorhandensein aller grundlegenden Dokumente obligatorisch.
Die Hauptabschnitte des Projekts und andere notwendige Dokumente
Im Falle des Umbaus von Nichtwohngebäuden sollte das Projekt folgende Abschnitte umfassen:
- Architektur und Bau;
- Lage und Konfiguration von Öffnungen für Türen und Fenster;
- Netzwerktechnik;
- Elektrifizierung;
- Berechnung der Schalldämmung von Fußböden.
Zusätzlich zum Projekt selbst werden der Wohnungsinspektion Unterlagen zur Genehmigung vorgelegt, wie z.
- Zimmerregistrierungsbescheinigung vor der Sanierung;
- Grundrisse des Gebäudes;
- eine Schlussfolgerung zum Zustand tragender Wände und Böden;
- Genehmigungen von KGA und KGIOP für den Einbau von Türen und Fenstern in neue Öffnungen;
- technische Bedingungen für technische Netzwerke.