/ Rechtsbrauch: Begriff, historischer Aspekt, Bedeutung

Rechtsbrauch: Konzept, historischer Aspekt, Bedeutung

Mit Gewohnheit meinen wir die RegelVerhalten, das sich durch regelmäßige Wiederholung über einen langen Zeitraum entwickelt hat und durch diese Wiederholung zu einem stabilen Rechtsstaat geworden ist. Natürlich muss eine solche Norm zwingend vom Staat genehmigt werden. Verstöße gegen gesetzliche Gepflogenheiten dürfen nicht ungestraft bleiben, da keine Ordnung in der Gesellschaft geschaffen werden kann, wenn die Menschen diese Rechtsquelle nicht als gleichwertig ansehen. Fürsorge für ältere Menschen, Respekt und Gehorsam gegenüber dem Familienvater, die Verpflichtung, seine Familie zu schützen - diese und viele andere Rechtsbräuche traten lange vor dem Erscheinen des Gesetzes auf.

Der historische Aspekt dieser Ausgabe

Rechtsbräuche wurden als Rechtsquelle herangezogenzurück in der Antike. Es ist seit langem bekannt, dass es noch länger als das Gesetz existiert. Jede Nation akkumulierte und verbesserte allmählich ihre Rechtsbräuche und schuf daraus das sogenannte Gewohnheitsrecht.

Der legale Brauch war der HauptwegRegulierung der Menschen in der primitiven Gemeinschaft und im Clansystem. Seine damaligen Übertreter wurden immer bestraft. In einigen Fällen war das Exil oder sogar die Hinrichtung gestattet.
Zum Zeitpunkt der Geburt der Staatlichkeit legalGewohnheit wird zu einer bestimmten Verhaltensnorm, deren Einhaltung ein normales Leben nicht nur f

Systematisierung des RechtsZoll. Erwähnenswert ist, dass der Rechtsbrauch als Rechtsform genau dann endgültig festgestellt wurde, als der Staat zu dem Schluss kam, dass eine Genehmigung erforderlich ist. Mit anderen Worten, für eine Verletzung der gesetzlichen Gepflogenheiten war eine Person nicht mehr nur der Gesellschaft, sondern dem Staat gegenüber verantwortlich, unabhängig davon, wie schwerwiegend ihr Fehlverhalten war. Als Beispiel können wir einen rechtlichen Brauch anführen, der sich auf die Erziehung von Kindern bezieht: Eltern waren immer dafür verantwortlich, dass ihr Kind gesund und wohlgenährt war, aber im Laufe der Zeit begannen sie, dies nicht nur für sich selbst, ihre Kinder und Angehörigen, sondern auch für sich selbst zu verantworten gesetzlich.

Rechtsbräuche und Rechtsprechung

Einige führende Anwälte unserer Zeit betrachtendiese Rechtsgewohnheit steht über anderen Rechtsquellen. Sie erklären dies damit, dass sich sowohl Gesetzgeber als auch Justiz bei ihrer Tätigkeit genau an den Normen orientieren, die sich im Laufe der Jahrhunderte herausgebildet haben.

Im Rechtspositivismus diese Rechtsquellewird als etwas wahrgenommen, das seine Zeit überlebt hat, als etwas, das Aufmerksamkeit verdient, aber nicht genug, um es über die Gesetze und andere normative Rechtsakte zu erheben.

In der Tat in unserer Zeit legalZoll wird viel seltener verwendet als andere Rechtsquellen. Sie sind jedoch in den Fragen, die die Gesetzgebung nicht lösen kann (Gesetzeslücken), absolut unersetzlich.

Gesetzliche Gepflogenheiten heute

Heute werden sie sehr vieldeutig verstanden. Verordnung ist das, was in unserer Zeit sehr oft als gesetzlicher Brauch gemeint ist. Die Verwendung ist bei verschiedenen Handelsgeschäften und kleinen Haushaltsverträgen sowie in anderen ähnlichen Situationen unverzichtbar. Es vereinfacht unser Leben sehr gut, da die Menschen nicht nach den notwendigen Rechtsakten suchen müssen, sondern sich an jemanden wenden müssen, um Hilfe zu erhalten - sie handeln einfach so, wie sie es lange Zeit getan haben.

Vor der 17. Revolution waren alle Beziehungen zwischenDie Bauern wurden genau durch gesetzliche Gepflogenheiten geregelt. Als Beispiel können wir anführen, wie die Bauern verschiedene Transaktionen getätigt haben, wie sie das Eigentum unter Verwandten aufgeteilt oder Ehepartner für ihre Kinder ausgewählt haben. In der Sowjetzeit behandelten die Behörden diese Rechtsquelle negativ, aber sie existierte immer noch. Im modernen Russland ist der Rechtsbrauch schlecht entwickelt, aber die Gesetzgebung bezieht sich in einigen Situationen darauf (zum Beispiel in einigen Aspekten des unternehmerischen Handelns).